Coronavirus; Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler

Der Ministerrat hat am 27.10.2020 ein Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe beschlossen. Dieses soll den infolge der Corona-Pandemie entstandenen Umsatzrückgang durch Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns teilweise ausgleichen, der auf Grundlage des pandemiebedingten Umsatzrückgangs berechnet wird (bis zu 1.180 € monatlich). Das Programm lief bis 30. September 2022.